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Geschädigter hat keine Wartepflicht!

Ein Unfallgeschädigter muss vor dem Verkauf seines beschädigten Autos nicht das Restwertangebot der eintrittsfähigen Kfz-Versicherung abwarten. Oberlandesgericht (OLG) Köln Berufungsurteil (30.07.2015, AZ: 3 U 46/15) Das Urteil in der Praxis Der 3. Senat des OLG Köln stellt klar, dass die vom 13. Zivilsenat des OLG Köln mit Hinweisbeschluss vom 16.07.2012 (AZ: 13 U 80/12) geäußerte…
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