Durch eine Fahrzeugbewertung werden der Wiederbeschaffungswert, der Veräußerungswert (nach § 9 des Bundesbewertungsgesetzes), der Händler-Einkaufswert oder der Händler-Verkaufswert ermittelt. Im Zuge einer Bewertung werden alle Wert beeinflussenden Faktoren (z. B. Ausstattung, Pflegezustand, Vorschäden usw.) und die örtliche Marktlage berücksichtigt. Ein Gutachten stellt sicher, dass Sie nicht zu wenig beim Verkauf bekommen oder zu viel für…
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