Die Kosten für eine Fahrzeugreinigung und Probefahrt nach einer Karosseriereparatur sind zu erstatten. Das hat das Amtsgericht (AG) Hattingen entschieden (Urteil vom 19.11.2015, AZ: 6C 46/15). Kosten für Reinigungsarbeiten, die wegen unfall- bzw. reparaturbedingter Verschmutzungen erforderlich sind, werden in der Rechtssprechung überwiegend für erstattungspflichtig erachtet. (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 07.04.2015, AZ: 9 S 104/14;…
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