Im Haftpflichtschadensfall, d.h. wenn ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde, für den ein anderer Verkehrsteilnehmer verantwortlich war, hat der Geschädigte nach bisherigem Recht (§ 249 BGB) die Möglichkeit und das Recht, den Schaden durch einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl begutachten zu lassen. Er sollte in Form eines schriftlichen Gutachtens dokumentiert werden. Wer bezahlt das Gutachten?…
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KFz Gutachten Haftpflichtschaden
