Dipl.-Ing. Dieter Semprich, Neuenhofstr. 130, 52078 Aachen
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KFz Gutachten Kaskoschaden

Gutachten zur Ermittlung der Schadenhöhe nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall (Vollkaskoschaden) oder einem unverschuldeten Schadenereignis (Teilkaskoschaden) auf Grundlage des für den konkreten Fall gültigen Versicherungsvertrages.

Zur Erstellung eines Kaskogutachtens gehören unter Anderem die Ermittlung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert sowie Abzügen „neu für alt“ (nfa).

Das Schadengutachten im Kaskoschadenfall wird in der Regel von der Versicherung beim Sachverständigen in Auftrag gegeben.

Wer bezahlt das Gutachten?
Das Honorar, das vom Sachverständigen für die Erstellung des Gutachtens berechnet wird, begleicht der Auftraggeber. Die Höhe des Honorars ist abhängig vom jeweiligen Zeitaufwand.

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